Das Landgericht Chemnitz hat klar gesagt: Die Beschlagnahme des Protestbusses „Adenauer SRP+“ beim CSD Döbeln war rechtswidrig. Die Polizei Sachsen hat also ohne gültige Grundlage gehandelt. Wenn Amtsträger bewusst Grundrechte brechen, sind das Straftaten wie Verfolgung Unschuldiger (§344 StGB) oder Nötigung im Amt. Das muss lückenlos geprüft werden. Wer Macht missbraucht, gehört vor Gericht – mit Höchststrafe.
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