Guten Morgen, am 20.06. soll der zweite CSD in Lutherstadt Wittenberg stattfinden. Um das zu ermöglichen, werden aber noch Spenden benötigt. Bitte schaut mal auf der Spendenseite vorbei und unterstützt, wenn ihr mögt und könnt.
Guten Morgen, am 20.06. soll der zweite CSD in Lutherstadt Wittenberg stattfinden. Um das zu ermöglichen, werden aber noch Spenden benötigt. Bitte schaut mal auf der Spendenseite vorbei und unterstützt, wenn ihr mögt und könnt.
Das Landgericht Chemnitz hat klar gesagt: Die Beschlagnahme des Protestbusses „Adenauer SRP+“ beim CSD Döbeln war rechtswidrig. Die Polizei Sachsen hat also ohne gültige Grundlage gehandelt. Wenn Amtsträger bewusst Grundrechte brechen, sind das Straftaten wie Verfolgung Unschuldiger (§344 StGB) oder Nötigung im Amt. Das muss lückenlos geprüft werden. Wer Macht missbraucht, gehört vor Gericht – mit Höchststrafe.
#CSD #PolizeiSachsen #Rechtsstaat #Grundrechte #EinfacheSprache
Fakt ist: Der Bus wurde gestoppt und beschlagnahmt. Erst später kam ein richterlicher Beschluss. Und genau dieser wurde jetzt vom Landgericht Chemnitz kassiert. Rechtswidrig. Wenn Beamte wissentlich falsch handeln, drohen Disziplinarverfahren, Schadensersatz und strafrechtliche Folgen. Der Rechtsstaat darf keine politische Willkür dulden. Wenn AfD-Nähe eine Rolle spielte, ist das ein Skandal. Höchststrafen prüfen!
Fakt ist: Der Bus wurde gestoppt und beschlagnahmt. Erst später kam ein richterlicher Beschluss. Und genau dieser wurde jetzt vom Landgericht Chemnitz kassiert. Rechtswidrig. Wenn Beamte wissentlich falsch handeln, drohen Disziplinarverfahren, Schadensersatz und strafrechtliche Folgen. Der Rechtsstaat darf keine politische Willkür dulden. Wenn AfD-Nähe eine Rolle spielte, ist das ein Skandal. Höchststrafen prüfen!
Das Landgericht Chemnitz hat klar gesagt: Die Beschlagnahme des Protestbusses „Adenauer SRP+“ beim CSD Döbeln war rechtswidrig. Die Polizei Sachsen hat also ohne gültige Grundlage gehandelt. Wenn Amtsträger bewusst Grundrechte brechen, sind das Straftaten wie Verfolgung Unschuldiger (§344 StGB) oder Nötigung im Amt. Das muss lückenlos geprüft werden. Wer Macht missbraucht, gehört vor Gericht – mit Höchststrafe.
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