Das Stiftungsfinanzierungsgesetz ist klar: Geld gibt es nur für Stiftungen, die „für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten“. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Trotzdem prüft Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) Millionen für die DES. Das ist kein Graubereich. Das ist eine klare Rechtsfrage.
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