Beim CSD Döbeln wurde in die Versammlungsfreiheit eingegriffen. Das Gericht sagt nun klar: rechtswidrig. Und die Frage bleibt: Wer hat das intern angeordnet? Wer hat welche Informationen weitergegeben? Wer hat was unterschrieben – oder eben nicht? Solange das nicht offenliegt, bleibt ein massiver Vertrauensschaden. Eine strafrechtliche Verfolgung der Beamten ist das mindeste, was wir erwarten dürfen! Verantwortung darf nicht im Apparat verschwinden.