Eine Richterin soll gesagt haben, sie könne die Maßnahme aus der Ferne nicht bestätigen. Trotzdem wurde später von richterlicher Zustimmung gesprochen. Wie passt das zusammen? Wenn Gerichte im Nachhinein rechtswidrig feststellen, dann war hier mindestens grob schlampig gearbeitet worden. Und bei Grundrechten darf es keine Schlamperei geben. Das muss politisch und dienstrechtlich aufgeklärt werden.