In der Freiburger Innenstadt versammelt sich jährlich die fundamentalistische Piusbruderschaft zu einem Aufzug zum „Schutz des ungeborenen Lebens.“ Die friedliche Sitzblockade sollte ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für Vielfalt und das Recht auf Schwangerschaftsabbruchsetzen.
Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Beschwerdeführer wegen grober Störung einer #Versammlung. Das #Bundesverfassungsgericht bestätigt heute das Urteil. Es folgt nicht unserer Auffassung, dass eine Strafbarkeit erst nach Auflösung einer Versammlung in Betracht kommt.