Angesichts des Verhaltens der GLS Bank, fand ich hier einen interessanten Artikel:
>>2. Extraterritoriale US-Sanktionen vs. EU-Recht
Ein zunehmendes Problem für international agierende deutsche Unternehmen sind US-Sanktionen (OFAC-Listen), die oft weit über das EU-Recht hinausgehen (z.B. Iran-Sanktionen).
Große deutsche Banken, die Zugang zum US-Finanzmarkt brauchen, neigen dazu, Kunden zu kündigen, die auf US-Listen stehen, selbst wenn diese Kunden in Europa völlig legal agieren.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat hierzu im Juni 2025 ein beachtetes Urteil gefällt: Eine Kontokündigung ist unwirksam, wenn sie ausschließlich erfolgt, um US-Sanktionen zu befolgen, die in der EU keine Rechtskraft haben. Das Gericht sah hierin einen Verstoß gegen das EU-Boykottverbot ("Blocking Regulation"), das europäischen Unternehmen verbietet, bestimmten extraterritorialen Sanktionen Folge zu leisten. Die Bank hatte sich schadensersatzpflichtig gemacht.<< https://www.anwalt.de/rechtstipps/bankkonto-kuendigung-und-debanking-rechte-und-handlungsoptionen-260297.html
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