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Bild mit Text: "So muss es laufen: Der Kündigungsbutton muss auf ein Online-Formular führen, in das ihr unter anderem folgende Daten eintragt: Namen, Vertragsbezeichnung, Art der Kündigung. Es muss eine eindeutig beschriftete Schaltfläche wie etwa „jetzt kündigen“ geben. Der Anbieter muss die Kündigung sofort elektronisch bestätigen, ohne dass ihr dafür anrufen müsst. In der Regel kommt eine E-Mail. Bekommt ihr keine, hakt beim Anbieter nach!"
Bild mit Text: "So muss es laufen: Der Kündigungsbutton muss auf ein Online-Formular führen, in das ihr unter anderem folgende Daten eintragt: Namen, Vertragsbezeichnung, Art der Kündigung. Es muss eine eindeutig beschriftete Schaltfläche wie etwa „jetzt kündigen“ geben. Der Anbieter muss die Kündigung sofort elektronisch bestätigen, ohne dass ihr dafür anrufen müsst. In der Regel kommt eine E-Mail. Bekommt ihr keine, hakt beim Anbieter nach!"
Bild mit Text: "So kündigt ihr richtig: Den echten Kündigungsbutton findet ihr bei den meisten Anbietern ganz unten auf der Internetseite" Grafische Darstellung eines Smartphones, auf dessen Display eine stilisierte Internetseite mit der ausgedachten Adresse beispiel-mobilfunk.de zu sehen ist. Sie hat einen Button mit der Aufschrift "Kundenbereich-Login", der mit einem breiten roten X händisch durchgestrichen ist. Unter zwei Kästen mit der Aufschrift "Tolle Angebote! Bestes Netz!" und "Alle Handys auch ohne Vertrag" gibt es einen dunklen Bereich mit weißer Schrift: "Impressum | Datenschutz | Vertrag kündigen". Die Worte "Vertrag kündigen" sind mit einem händisch gemalt wirkenden roten Oval markiert.
Bild mit Text: "So kündigt ihr richtig: Den echten Kündigungsbutton findet ihr bei den meisten Anbietern ganz unten auf der Internetseite" Grafische Darstellung eines Smartphones, auf dessen Display eine stilisierte Internetseite mit der ausgedachten Adresse beispiel-mobilfunk.de zu sehen ist. Sie hat einen Button mit der Aufschrift "Kundenbereich-Login", der mit einem breiten roten X händisch durchgestrichen ist. Unter zwei Kästen mit der Aufschrift "Tolle Angebote! Bestes Netz!" und "Alle Handys auch ohne Vertrag" gibt es einen dunklen Bereich mit weißer Schrift: "Impressum | Datenschutz | Vertrag kündigen". Die Worte "Vertrag kündigen" sind mit einem händisch gemalt wirkenden roten Oval markiert.
Bild mit Text: "Hier gibt es Probleme: Im Kundenbereich mit Login haben einige Anbieter eine „Kündigungsvormerkung“ platziert. Das ist keine Kündigung! Wer die Vormerkung nutzt, soll innerhalb einer bestimmten Zeit beim Anbieter anrufen, um die Kündigung wirksam werden zu lassen. Ohne Anruf hat man dann tatsächlich nicht gekündigt. Im Kundenbereich nach dem Login ist der Kündigungsbutton nicht vorgeschrieben. Dort muss er also nicht zu finden sein."
Bild mit Text: "Hier gibt es Probleme: Im Kundenbereich mit Login haben einige Anbieter eine „Kündigungsvormerkung“ platziert. Das ist keine Kündigung! Wer die Vormerkung nutzt, soll innerhalb einer bestimmten Zeit beim Anbieter anrufen, um die Kündigung wirksam werden zu lassen. Ohne Anruf hat man dann tatsächlich nicht gekündigt. Im Kundenbereich nach dem Login ist der Kündigungsbutton nicht vorgeschrieben. Dort muss er also nicht zu finden sein."
Bild mit Text: "Darum geht's: Wenn man einen Laufzeitvertrag online abschließen kann, muss man ihn auch online kündigen können. In § 312 k BGB steht, dass ein Kündigungsbutton ohne Login zugänglich sein muss. Das gilt z. B. für Mobilfunk-, Internet- und Streamingverträge – aber nicht für Finanzdienstleistungen und Versicherungen."
Bild mit Text: "Darum geht's: Wenn man einen Laufzeitvertrag online abschließen kann, muss man ihn auch online kündigen können. In § 312 k BGB steht, dass ein Kündigungsbutton ohne Login zugänglich sein muss. Das gilt z. B. für Mobilfunk-, Internet- und Streamingverträge – aber nicht für Finanzdienstleistungen und Versicherungen."
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Bild mit Text: "So muss es laufen: Der Kündigungsbutton muss auf ein Online-Formular führen, in das ihr unter anderem folgende Daten eintragt: Namen, Vertragsbezeichnung, Art der Kündigung. Es muss eine eindeutig beschriftete Schaltfläche wie etwa „jetzt kündigen“ geben. Der Anbieter muss die Kündigung sofort elektronisch bestätigen, ohne dass ihr dafür anrufen müsst. In der Regel kommt eine E-Mail. Bekommt ihr keine, hakt beim Anbieter nach!"
Bild mit Text: "So muss es laufen: Der Kündigungsbutton muss auf ein Online-Formular führen, in das ihr unter anderem folgende Daten eintragt: Namen, Vertragsbezeichnung, Art der Kündigung. Es muss eine eindeutig beschriftete Schaltfläche wie etwa „jetzt kündigen“ geben. Der Anbieter muss die Kündigung sofort elektronisch bestätigen, ohne dass ihr dafür anrufen müsst. In der Regel kommt eine E-Mail. Bekommt ihr keine, hakt beim Anbieter nach!"
Bild mit Text: "So kündigt ihr richtig: Den echten Kündigungsbutton findet ihr bei den meisten Anbietern ganz unten auf der Internetseite" Grafische Darstellung eines Smartphones, auf dessen Display eine stilisierte Internetseite mit der ausgedachten Adresse beispiel-mobilfunk.de zu sehen ist. Sie hat einen Button mit der Aufschrift "Kundenbereich-Login", der mit einem breiten roten X händisch durchgestrichen ist. Unter zwei Kästen mit der Aufschrift "Tolle Angebote! Bestes Netz!" und "Alle Handys auch ohne Vertrag" gibt es einen dunklen Bereich mit weißer Schrift: "Impressum | Datenschutz | Vertrag kündigen". Die Worte "Vertrag kündigen" sind mit einem händisch gemalt wirkenden roten Oval markiert.
Bild mit Text: "So kündigt ihr richtig: Den echten Kündigungsbutton findet ihr bei den meisten Anbietern ganz unten auf der Internetseite" Grafische Darstellung eines Smartphones, auf dessen Display eine stilisierte Internetseite mit der ausgedachten Adresse beispiel-mobilfunk.de zu sehen ist. Sie hat einen Button mit der Aufschrift "Kundenbereich-Login", der mit einem breiten roten X händisch durchgestrichen ist. Unter zwei Kästen mit der Aufschrift "Tolle Angebote! Bestes Netz!" und "Alle Handys auch ohne Vertrag" gibt es einen dunklen Bereich mit weißer Schrift: "Impressum | Datenschutz | Vertrag kündigen". Die Worte "Vertrag kündigen" sind mit einem händisch gemalt wirkenden roten Oval markiert.
Bild mit Text: "Hier gibt es Probleme: Im Kundenbereich mit Login haben einige Anbieter eine „Kündigungsvormerkung“ platziert. Das ist keine Kündigung! Wer die Vormerkung nutzt, soll innerhalb einer bestimmten Zeit beim Anbieter anrufen, um die Kündigung wirksam werden zu lassen. Ohne Anruf hat man dann tatsächlich nicht gekündigt. Im Kundenbereich nach dem Login ist der Kündigungsbutton nicht vorgeschrieben. Dort muss er also nicht zu finden sein."
Bild mit Text: "Hier gibt es Probleme: Im Kundenbereich mit Login haben einige Anbieter eine „Kündigungsvormerkung“ platziert. Das ist keine Kündigung! Wer die Vormerkung nutzt, soll innerhalb einer bestimmten Zeit beim Anbieter anrufen, um die Kündigung wirksam werden zu lassen. Ohne Anruf hat man dann tatsächlich nicht gekündigt. Im Kundenbereich nach dem Login ist der Kündigungsbutton nicht vorgeschrieben. Dort muss er also nicht zu finden sein."
Bild mit Text: "Darum geht's: Wenn man einen Laufzeitvertrag online abschließen kann, muss man ihn auch online kündigen können. In § 312 k BGB steht, dass ein Kündigungsbutton ohne Login zugänglich sein muss. Das gilt z. B. für Mobilfunk-, Internet- und Streamingverträge – aber nicht für Finanzdienstleistungen und Versicherungen."
Bild mit Text: "Darum geht's: Wenn man einen Laufzeitvertrag online abschließen kann, muss man ihn auch online kündigen können. In § 312 k BGB steht, dass ein Kündigungsbutton ohne Login zugänglich sein muss. Das gilt z. B. für Mobilfunk-, Internet- und Streamingverträge – aber nicht für Finanzdienstleistungen und Versicherungen."
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rabux and 2 others boosted
Bild mit Text: "Urteile und Musterbrief: Wir haben gegen die AGB-Klausel geklagt und schon im Dezember 2024 vom Hanseatischen Oberlandesgericht Recht bekommen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof als höchstes Gericht unsere Sicht bestätigt. Will euch euer Anbieter nach einer Kündigung länger als zwei Jahre nach Vertragsschluss binden, könnt ihr ihn mit unserem kostenlosen Musterbrief auffordern, das Ende eurer Vertragslaufzeit zu korrigieren."
Bild mit Text: "Urteile und Musterbrief: Wir haben gegen die AGB-Klausel geklagt und schon im Dezember 2024 vom Hanseatischen Oberlandesgericht Recht bekommen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof als höchstes Gericht unsere Sicht bestätigt. Will euch euer Anbieter nach einer Kündigung länger als zwei Jahre nach Vertragsschluss binden, könnt ihr ihn mit unserem kostenlosen Musterbrief auffordern, das Ende eurer Vertragslaufzeit zu korrigieren."
Bild mit Text: "Darum geht's: Wann beginnen 24 Monate Laufzeit für einen Glasfaseranschluss: Wenn der Vertrag geschlossen wird oder sobald der Anschluss nutzbar ist? Die Deutsche GigaNetz GmbH hat in ihren AGB festgelegt, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellung des Anschlusses beginnt. Unsere Sicht: Der Bau einer Glasfaserleitung kann mehrere Monate dauern. Dadurch wäre die Laufzeit länger als die gesetzlich erlaubten zwei Jahre. Deshalb: Verbraucherfreundliches Urteil des BGH."
Bild mit Text: "Darum geht's: Wann beginnen 24 Monate Laufzeit für einen Glasfaseranschluss: Wenn der Vertrag geschlossen wird oder sobald der Anschluss nutzbar ist? Die Deutsche GigaNetz GmbH hat in ihren AGB festgelegt, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellung des Anschlusses beginnt. Unsere Sicht: Der Bau einer Glasfaserleitung kann mehrere Monate dauern. Dadurch wäre die Laufzeit länger als die gesetzlich erlaubten zwei Jahre. Deshalb: Verbraucherfreundliches Urteil des BGH."
Bild mit Text: "Urteile und Musterbrief: Wir haben gegen die AGB-Klausel geklagt und schon im Dezember 2024 vom Hanseatischen Oberlandesgericht Recht bekommen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof als höchstes Gericht unsere Sicht bestätigt. Will euch euer Anbieter nach einer Kündigung länger als zwei Jahre nach Vertragsschluss binden, könnt ihr ihn mit unserem kostenlosen Musterbrief auffordern, das Ende eurer Vertragslaufzeit zu korrigieren."
Bild mit Text: "Urteile und Musterbrief: Wir haben gegen die AGB-Klausel geklagt und schon im Dezember 2024 vom Hanseatischen Oberlandesgericht Recht bekommen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof als höchstes Gericht unsere Sicht bestätigt. Will euch euer Anbieter nach einer Kündigung länger als zwei Jahre nach Vertragsschluss binden, könnt ihr ihn mit unserem kostenlosen Musterbrief auffordern, das Ende eurer Vertragslaufzeit zu korrigieren."
Bild mit Text: "Darum geht's: Wann beginnen 24 Monate Laufzeit für einen Glasfaseranschluss: Wenn der Vertrag geschlossen wird oder sobald der Anschluss nutzbar ist? Die Deutsche GigaNetz GmbH hat in ihren AGB festgelegt, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellung des Anschlusses beginnt. Unsere Sicht: Der Bau einer Glasfaserleitung kann mehrere Monate dauern. Dadurch wäre die Laufzeit länger als die gesetzlich erlaubten zwei Jahre. Deshalb: Verbraucherfreundliches Urteil des BGH."
Bild mit Text: "Darum geht's: Wann beginnen 24 Monate Laufzeit für einen Glasfaseranschluss: Wenn der Vertrag geschlossen wird oder sobald der Anschluss nutzbar ist? Die Deutsche GigaNetz GmbH hat in ihren AGB festgelegt, dass die Vertragslaufzeit ab Bereitstellung des Anschlusses beginnt. Unsere Sicht: Der Bau einer Glasfaserleitung kann mehrere Monate dauern. Dadurch wäre die Laufzeit länger als die gesetzlich erlaubten zwei Jahre. Deshalb: Verbraucherfreundliches Urteil des BGH."