Zwei Jahre – länger darf die Mindestlaufzeit von Verträgen für Internet-Anschlüsse nicht sein. Wann diese zwei Jahre für neue Glasfaseranschlüsse beginnen, war die Streitfrage am Bundesgerichtshof (BGH). Das verbraucherfreundliche Urteil: sobald man den Vertrag schließt und nicht erst – wie die Deutsche GigaNetz GmbH und einige andere Anbieter meinen – ab dem Tag, an dem der Anschluss bereitgestellt wird.
Musterbrief: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/116098