Das Bundesverfassungsgericht stellt heute klar: Sitzblockaden sind von der #Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Die strafrechtliche Verurteilung unseres Beschwerdeführers wegen der Teilnahme an einer Demo gegen einen Aufzug der Piusbrüderschaft sei jedoch gerechtfertigt.