Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Beschwerdeführer wegen grober Störung einer #Versammlung. Das #Bundesverfassungsgericht bestätigt heute das Urteil. Es folgt nicht unserer Auffassung, dass eine Strafbarkeit erst nach Auflösung einer Versammlung in Betracht kommt.
Der Straftatbestand kann dazu führen, dass Menschen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr an Protesten teilnehmen. Damit sind jetzt die Landesgesetzgeber gefragt: Um die #Versammmlungsfreiheit zu schützen und um Abschreckung zu vermeiden, braucht es dringend klare Regeln. @davidwerdermann
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