RE: https://norden.social/@thijs_lucas/116939274819659773
Ich sehe nicht, dass das Widerstandsrecht nach Artikel 20.4 Grundgesetz schon greifen und das Gewaltmonopol des Staates aushebeln würde.
Allerdings plädierte ich bereits im Januar 2024 für ein Verbotsverfahren gegen die AfD, auch um die Achtung des Rechtsstaates zu wahren. Immer mehr migrantische, jüdische und generell demokratisch engagierte Menschen fühlen sich vom digital-globalen sowie parteipolitischen Vormarsch des Faschismus bedroht. Demokratinnen & Demokraten sollten diese berechtigten Sorgen ernster nehmen, auch um den Anspruch vom „wehrhaften Rechtsstaat“ nicht weiter zu erodieren.
Ich fragte schon damals, warum der Staat Lehrerinnen zwar das Binnen-I verbieten könne, aber angeblich keine rechtsextreme Partei…
#KeineAngst von Danger Dan triggert Artikel 20 Absatz 4 unseres Grundgesetzes - und damit die Machtfrage. Dort haben wir in die Verfassung geschrieben:
»…wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.«
Er stellt damit in Frage, dass Parlamente und Regierungen noch fähig sind, die ihnen gegebene Macht zu nutzen, um Deutschland, um die Bevölkerung vor dem drohenden Faschismus von innen und den Verfassungsbrüchen der AfD und dem gewaltätigen Gefolge zu schützen.
Zu #20GG in Gänze:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html