Das Landgericht Hamburg hat festgelegt: Man darf den Molkerei-Unternehmer Theo Müller einen »Unterstützer der AfD« nennen. Diese Äußerung verletze nicht sein Persönlichkeitsrecht und sei eine zulässige Meinungsäußerung, weil es »tatsächliche Anknüpfungspunkte« dafür gebe.
https://archive.is/35acJ#selection-1377.0-1381.305