Erfolg am Bundesverfassungsgericht: #Hausdurchsuchung bei unserem Redakteur war verfassungswidrig. Wir hoffen, dass #Polizei und Staatsanwaltschaften nun endlich daran denken, dass die #Pressefreiheit auch für möglicherweise unliebsame Freie Radios gilt, nachdem das #BVerfG 2010 schon die Durchsuchung @fsk für verfassungswidrig erklärt hat. „Wegen des Setzens eines Links wurden meine Privatsphäre und das Redaktionsgeheimnis mit Füßen getreten. Ich hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beiträgt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft weniger leichtfertig mit Grundrechten umgehen“, sagt unser Redakteur Fabian. „Das Bundesverfassungsgericht stellt in erfreulicher Deutlichkeit klar, dass die Strafverfolgungsbehörden auch dann die Rundfunk- und Pressefreiheit beachten müssen, wenn sie gegen eine* Journalist*in ein Strafverfahren führen“, erklärt @angela_furmaniak . „Karlsruhe findet klare Worte: Durchsuchungen in Redaktionsräumen und Wohnräumen von Journalist*innen gefährden das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz. Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden“, sagt @davidwerdermann @Freiheitsrechte . Fetter Dank @angela_furmaniak und @davidwerdermann für die ganze Unterstützung! https://rdl.de/beitrag/hausdurchsuchung-bei-radio-dreyeckland-redakteur-war-verfassungswidrig
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