Das #Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das #Klimaschutzprogramm der #Bundesregierung aus dem Jahr 2023 nicht ausreicht, um die gesetzlichen Ziele bis 2030 zu erreichen.
Eine Lücke von mindestens 200 Millionen Tonnen #CO2 bleibt bestehen. Die Bundesregierung muss bis März 2026 ein neues, wirksames Maßnahmenpaket vorlegen. Geklagt hatte die #Umwelthilfe, die das Urteil als wegweisend bezeichnet.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/umwelthilfe-klimaklage-regierung-100.html