Griechische Zusagen schützen nicht
Wer in #Griechenland #Asyl erhielt, kann dennoch von Deutschland aus in sein #Herkunftsland #abgeschoben werden. Das entschied das #Bundesverwaltungsgericht
Aus Leipzig Christian #Rath
Abgelehnte Asylbewerber, die in Griechenland Schutz erhalten hatten, dürfen in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in einem Grundsatzurteil
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