Um die Bundespolizei wegen der Rufschädigung auf Schadenersatz verklagen zu können, benötige ich gut 3.000 €. 240 €, die aber auch Aufwand aus über vier Jahren decken sollen, sind schon zusammengekommen. Bitte teilt: https://www.startnext.com/rechtswidrigepressemitteilung2/mehr-infos.
Mir fehlen noch ungefähr 800 € - dann könnte ich meine Schadenersatzforderung unmittelbar, wenn das Verfahren auf Unterlassung/Widerruf/Feststellung vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen, (ohne Anwalt) vor dem zuständigen Gericht anhängig machen und damit die Sache zeitnah weiter vorantreiben.
Ich würde Klage einreichen, das Verfahren in Gang kommen, ich die Gerichtskostenrechnung kriegen. Gericht würde dann hinweisen, dass vor'm Landgericht Anwaltszwang herrscht. Man kann Klage einreichen und Klageschrift nachreichen, sofern dies unverzüglich erfolgt. Anwaltskosten entstünden dann mit dessen/deren Tätigwerden.
Mir fehlen noch ungefähr 800 € - dann könnte ich meine Schadenersatzforderung unmittelbar, wenn das Verfahren auf Unterlassung/Widerruf/Feststellung vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen, (ohne Anwalt) vor dem zuständigen Gericht anhängig machen und damit die Sache zeitnah weiter vorantreiben.