https://tkp.at/2026/02/23/verfassungsbeschwerde-gegen-who-vertraege-und-bundestagswahl-2025/
Die Änderungen der IGV legen, so die Beschwerdeführer in einer Pressemitteilung, einen besonderen Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung „relevanter Gesundheitsprodukte“. Ermöglicht werden solle eine drastisch beschleunigte Zulassung von Impfstoffen sowie Zell- und Gentherapien, außerdem die Legalisierung verpflichtender Impfungen. Diese Impfstoffe und Therapien sollen demnach in Zusammenarbeit mit CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations/Koalition für Innovationen zur Vorbereitung auf Epidemien) nicht die üblichen Zulassungsverfahren von 10 Jahren, sondern nur 100 Tage durchlaufen.
Der besonders für die BRD historisch relevante Nürnberger Kodex werde dadurch eklatant verletzt. Dieser war damals eine Reaktion auf die Naziverbrechen des Dritten Reiches und verbietet den unfreiwilligen experimentellen Einsatz von Medikamenten und Impfstoffen am Menschen ohne dessen aufgeklärte Zustimmung d. h. ohne vollumfängliche Kenntnis der Risiken. Eine radikale Verkürzung der Zulassung auf 100 Tage führt unvermeidlich dazu, dass Risiken nicht einschätzbar sind und damit eine über die Risiken informierte Einwilligung objektiv unmöglich ist. Der Bundesgesetzgeber habe es versäumt, die mit den IGV-Regelungen verbundenen Risiken zu prüfen, und mit den Grundrechten abzuwägen.
#Dr!Mengel lässt grüßen! #☠️🆘
Der grundrechtseinschränkende Maßnahmenkatalog der WHO im Pandemiefall bedeutet nach Meinung der Initiative, dass der Mensch fortan Träger eines abstrakten Risikos und erst in zweiter Linie schutzbedürftiges Individuum sei. Er werde zum Mittel der Gefahrenabwehr, zur Ressource für Forschung und zum bloßen Objekt staatlichen Handels herabgesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt aber: Der Staat darf den Menschen nicht zum bloßen Mittel der Gefahrenabwehr machen – selbst nicht im Notstand.