Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften trifft das #Verbandsklagerecht in seinem Kern.Unter dem Vorwand einer Anpassung an die Aarhus-Konvention und EuGH-Vorgaben soll das Klagerecht von Umwelt-/Naturschutzverbänden gestrafft werden:mit dem Ziel, Infrastruktur- und Energiewendevorhaben schneller umzusetzen.Folge:Weniger effektiver Rechtsschutz für #Natur und noch streng geschützte Arten wie den #Wolf.