Hier die Kritik der Initiative barrierefrei feiern:
"Im Entwurf wird festgelegt, dass für private Unternehmen bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen grundsätzlich als „unverhältnismäßige Belastung“ gelten.
Faktisch bedeutet das: Private Unternehmen und damit auch Veranstaltende, können sich strukturell aus der Verantwortung für die Umsetzung von Barrierefreiheit ziehen. Und erhalten dafür die Legitimation ausgerechnet in einem Gesetz, dass der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dienen soll."
#BGG #Ableismus