Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw. wie gefährlich die Strecke mit dem Fahrrad ist, wenn man sich an die StVO hält. Das Ergebnis im Video, aufgenommen von der Mitte des Lenkers aus.
Dann Strafanzeige gestellt mit mehreren Verstößen gegen StVO und nach StGB eine Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte Körperverletzung.
Nach einem halben Jahr werden die Ermittlungen aufgenommen.
Ergebnis u.A.: Meine Gefährdung wurde zwar bejaht, aber ich hätte das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und damit Nötigung aller Nachfolgenden begangen (Straftat).
👉 Nun die Preisfrage: Was macht die Staatsanwaltschaft als Nächstes?