Datenschutz-Doppelstandard in Europa: Während Dänemark, Niederlande & Polen ihre Behörden für DSGVO-Verstöße mit Bußgeldern bestrafen, bleiben deutsche öffentliche Stellen verschont. § 43 III BDSG schützt sie vor Geldstrafen – ein umstrittener Sonderweg. #Datenschutz #DSGVO 1/