Anlasslose Speicherung: #Justizministerium veröffentlicht #Gesetzentwurf zur #Vorratsdatenspeicherung.
Die #Bundesregierung will #Internet-Zugangs-Anbieter verpflichten, #IP-Adressen aller Nutzer für drei Monate zu speichern. Das geht aus dem #Gesetzentwurf zur #Vorratsdatenspeicherung hervor, den das #Justizministerium veröffentlicht hat. Das Gesetz betrifft auch Internet-Dienste wie #E_Mails und #Messenger.