Discussion
Loading...

Post

Log in
  • About
  • Code of conduct
  • Privacy
  • Users
  • Instances
  • About Bonfire
Obermüller und Partner
Obermüller und Partner
@Obermueller_und_Partner@dresden.network  ·  activity timestamp 3 months ago

Unser #November|tipp ist nicht nur unser erster inhaltlicher Beitrag, sondern unsererseits auch #FediverseOnly

Du möchtest wissen, wie Du mit Deinem #Unternehmen die #Mobilitätswende und gleichzeitig Deine #Mitarbeiter unterstützen kannst?

Du bist #Arbeitnehmer und möchtest gemeinsam mit den Kollegen #CO2 und #Steuern sparen.

So oder so heißt Deine Lösung #Fahrrad!

In der beigefügten Grafik findest Du die wichtigsten Hinweise dazu, wie #Arbeitgeber ihren Mitarbeitern #Fahrräder weitestgehend #steuerfrei zur Nutzung überlassen können. Vielleicht ist dies ja bei Euch in der Firma für alle Beteiligten die interessantere Art der nächsten #Lohnerhöhung oder des nächsten #Firmenfahrzeug|s

____

Wusstet Ihr, dass Ihr Eure Fahrten zwischen #Wohnung und Arbeitsstätte auch dann steuerlich absetzen könnt, wenn Ihr mit dem eigenen #Rad oder #EBike fahrt und für #Menschen mit #Behinderung sogar erhöhte km-Sätze gelten?

Novembertipp: Überlassung eines Fahrrads an einen Arbeitnehmer

•	Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos ein Fahrrad, fallen  keine Einkommensteuer/Lohnsteuer oder Sozialabgaben an.

•	Es ist lediglich Umsatzsteuer auf die private Nutzung durch den Arbeitgeber zu zahlen. Dazu kann man einfach 1 % des sogenannten Bruttolistenpreises (diesen kennt grundsätzlich der Händler) ermitteln und die darauf entfallende Umsatzsteuer berechnen und abführen.

•	Das Fahrrad kann dem Arbeitnehmer zusätzlich zur Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung gestellt werden.

Umsetzung: 

Kauf oder Leasing eines betrieblichen Fahrrades durch den Arbeitgeber.

Achtung:

•	Das Fahrrad darf kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 Straßenverkehrsgesetz darstellen.

•	Wird dem Arbeitnehmer das Fahrrad nur gegen eine Gehaltskürzung überlassen, entfallen die steuerlichen Vorteile und die Überlassung werden entweder komplett lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig oder sind mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag pauschal versteuert ohne eine Sozialabgabenpflicht auszulösen.

•	Die o. g. Steuerbefreiung gilt derzeit nur bis zum 31.12.2030. 

Disclaimer
Beigefügte Hinweise & Informationen können keine steuerliche oder rechtliche Beratung oder Empfehlung im Einzelfall ersetzen und stellen auch keine solche dar.

Rechtsstand: 17.11.2025
Novembertipp: Überlassung eines Fahrrads an einen Arbeitnehmer • Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos ein Fahrrad, fallen keine Einkommensteuer/Lohnsteuer oder Sozialabgaben an. • Es ist lediglich Umsatzsteuer auf die private Nutzung durch den Arbeitgeber zu zahlen. Dazu kann man einfach 1 % des sogenannten Bruttolistenpreises (diesen kennt grundsätzlich der Händler) ermitteln und die darauf entfallende Umsatzsteuer berechnen und abführen. • Das Fahrrad kann dem Arbeitnehmer zusätzlich zur Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung gestellt werden. Umsetzung: Kauf oder Leasing eines betrieblichen Fahrrades durch den Arbeitgeber. Achtung: • Das Fahrrad darf kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 Straßenverkehrsgesetz darstellen. • Wird dem Arbeitnehmer das Fahrrad nur gegen eine Gehaltskürzung überlassen, entfallen die steuerlichen Vorteile und die Überlassung werden entweder komplett lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig oder sind mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag pauschal versteuert ohne eine Sozialabgabenpflicht auszulösen. • Die o. g. Steuerbefreiung gilt derzeit nur bis zum 31.12.2030. Disclaimer Beigefügte Hinweise & Informationen können keine steuerliche oder rechtliche Beratung oder Empfehlung im Einzelfall ersetzen und stellen auch keine solche dar. Rechtsstand: 17.11.2025
Novembertipp: Überlassung eines Fahrrads an einen Arbeitnehmer • Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos ein Fahrrad, fallen keine Einkommensteuer/Lohnsteuer oder Sozialabgaben an. • Es ist lediglich Umsatzsteuer auf die private Nutzung durch den Arbeitgeber zu zahlen. Dazu kann man einfach 1 % des sogenannten Bruttolistenpreises (diesen kennt grundsätzlich der Händler) ermitteln und die darauf entfallende Umsatzsteuer berechnen und abführen. • Das Fahrrad kann dem Arbeitnehmer zusätzlich zur Überlassung eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung gestellt werden. Umsetzung: Kauf oder Leasing eines betrieblichen Fahrrades durch den Arbeitgeber. Achtung: • Das Fahrrad darf kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 1 Straßenverkehrsgesetz darstellen. • Wird dem Arbeitnehmer das Fahrrad nur gegen eine Gehaltskürzung überlassen, entfallen die steuerlichen Vorteile und die Überlassung werden entweder komplett lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig oder sind mit 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag pauschal versteuert ohne eine Sozialabgabenpflicht auszulösen. • Die o. g. Steuerbefreiung gilt derzeit nur bis zum 31.12.2030. Disclaimer Beigefügte Hinweise & Informationen können keine steuerliche oder rechtliche Beratung oder Empfehlung im Einzelfall ersetzen und stellen auch keine solche dar. Rechtsstand: 17.11.2025
https://dresden.network/tags/Lohnerh%C3%B6hung
https://dresden.network/tags/Fahrr%C3%A4der
https://dresden.network/tags/Mobilit%C3%A4tswende
  • Copy link
  • Flag this post
  • Block

Kakapo Social

Kakapo Social: About · Code of conduct · Privacy · Users · Instances
Bonfire social · 1.0.1 no JS en
Automatic federation enabled
Log in
  • Explore
  • About
  • Members
  • Code of Conduct