Rückschritt in der Landesverfassung Schleswig-Holstein:
Jetzt doch mit Digitalzwang?
Bisher war die Verfassung in einem Punkt wegweisend: Niemand darf diskriminiert werden, weil er oder sie keinen digitalen Zugang nutzen kann oder möchte.
Genau dieser Schutz soll nun gestrichen werden. Diese Verfassungsänderung geht in die vollkommen falsche Richtung. Der Landtag will den bisherigen Artikel 14 Absatz 2 der #LandesverfassungSH ändern und damit das Recht auf analogen Zugang zu Behörden und Gerichten streichen. Künftig soll nur noch der „digitale Zugang“ garantiert werden.
Damit würde #Digitalzwang Verfassungsrang bekommen. Wer keinen #Internetzugang hat oder Geräte oder Apps aus guten Gründen nicht nutzen möchte, könnte künftig von der gesellschaftlichen #Teilhabe ausgeschlossen werden.
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