Liebe Amphibienschützer:innen,
die Biberverordnung (BiberVO) für das Land Baden-Württemberg ist seit dem 2. Februar in Kraft. Kurz nach der Veröffentlichung hat das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis am 13. Februar die erste Allgemeinverfügung in Baden-Württemberg zur Anwendung der neuen Verordnung erlassen. Sie gilt für alle oberirdischen Gewässer einschließlich angelegter Be- und Entwässerungsgräben außerhalb von Naturschutz- und FFH-Gebieten. Wo soll der Biber da noch leben? Bitte helfen Sie uns, dieses Unding wieder rückgängig zu machen!
Unterschreiben Sie bitte die Petition.
https://petitionen.landtag-bw.de/Petitionen/Details/b6258dac-e204-4fa9-a645-feaec81444cd.
Es zählen jede Unterschriften, egal wo Sie wohnen. Also können nicht nur Menschen aus Baden-Württemberg unterschreiben. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.