Und nun zu den #ÖRR.
Die #ARD hat einen #hoheitlichen Auftrag und damit ist eine Einwilligung i.d.R. nicht zulässig. Zu argumentieren, der Login sei "ein zusätzliches Feature", das für die Nutzung nicht erforderlich sei, führt in die Irre, weil sich mit Login der Zugriff auf die Mediathek deutlich verbessert.
Und externe Dienste wie #Google sind für die Umsetzung NICHT erforderlich.
(Selbst wenn die Einwilligung juristisch formal korrekt sein könnte, sollte es nicht so sein)