„Damit werden elektronische Patientenakten grundsätzlich auch für EU-Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung oder Zoll zugänglich“
Und? Wurden die Versicherten über diese Umstände von ihren Krankenkassen bereits aufgeklärt?
Nein?
Das Prinzip der informierten Einwilligung - ein zentraler Baustein von Patient*innen-Rechten - fehlt bei der ePA in aktueller Form vollständig:
• opt-out-Prinzip == ohne Zustimmung
• keine Überprüfung, ob die Informationen der Krankenkassen die Versicherten so erreichen, dass sie als informiert betrachtet werden können.
• wesentliche Konsequenzen der Datenspeicherung werden erst nach Anlage der Akte von Dritten entdeckt und öffentlich thematisiert. Die zur vollständigen Information Verpflichteten (Krankenkassen) erfüllen ihre Pflichten nicht.
#ePA-Daten: #Psychotherapeuten warnen vor Zugriff – Deutsches Ärzteblatt https://www.aerzteblatt.de/archiv/epa-daten-psychotherapeuten-warnen-vor-zugriff-fc0355f7-a5a7-442e-bab3-2ceb2cf1d238