Untersuchungsbericht
Zugkollision, 16.10.2020, Bf Dreileben‐Drackenstedt
2 Die Untersuchung und ihr Kontext
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) ist für die Untersuchung von
gefährlichen
Ereignissen
Richtlinie (EU) 2016/798
im
auf
Eisenbahnbetrieb
im
Eisenbahninfrastrukturen
Sinne
des
des
Kapitels V
Bundes
und
der
auf
nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturen des übergeordneten Netzes gemäß § 2b
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) zuständig.
Ziel und Zweck der eingeleiteten Untersuchungen ist es, die Ursachen des gefährlichen
Ereignisses aufzuklären und hieraus Hinweise zur Verbesserung der Sicherheit abzuleiten.
Untersuchungen der BEU dienen nicht dazu, ein Verschulden festzustellen oder Fragen der
Ha ung oder sons ger zivilrechtlicher Ansprüche zu klären und werden unabhängig von jeder
gerichtlichen Untersuchung durchgeführt.
Sicherheitsempfehlungen der BEU zur Vermeidung von gefährlichen Ereignissen und
Verbesserung der Eisenbahn…