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„Schützende” #Copyleft-Lizenzen (wie #GPL, #MPL oder #EUPL) verhindern insbesondere nicht die Kombination der lizenzierten Software mit nicht-schützenden Lizenzen (wie #MIT, #BSD oder der #Apache-Lizenz). Das Gesamtwerk muss dabei unter einer Copyleft-Lizenz stehen. Das bedeutet allerdings natürlich nicht, das das ursprüngliche Werk nicht weiterhin unter einer nicht-schützenden Lizenz zur Verfügung steht.
#Copyleft entspricht also in etwa dem „Share-alike” aus der #CreativeCommons-Lizenzfamilie