@BlumeEvolution Der Artikel der FR liest sich ganz schön schräg.
Alle Barbetreiber sind für den Brandschutz in ihren Etablissements verantwortlich. Unkenntnis über verbaute Werkstoffe oder lückenhafte Aufsicht durch die Behörde ändern an der Verantwortung nichts. Man kann sich Rat von Fachmann holen. Für laienhaften, losen Einbau von schlabbrigem Weichschaum (das Bild tut weh) ist der Betreiber auch verantwortlich.
Nichteinhalten von Überprüfungszyklen weisen auf Pflichtverletzungen der Behörden hin. Die Betreiber bleiben aber für den Brandschutz in ihren Bars verantwortlich.
Klingt für mich Unwissenden jetzt eher wie ein Hin- und Herschieben der Verantwortung in Erwartung enormer Schadensersatzforderungen.
Brandhemmende Akustik- oder Deckenplatten sehen für mich Laien anders aus.