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Bianca Kastl
Bianca Kastl
@bkastl@mastodon.social  ·  activity timestamp 2 weeks ago

Das ist doch mal spannende Lektüre:

#CloudAct

https://fragdenstaat.de/anfrage/gutachten-zu-zugriffsmoeglichkeiten-von-us-amerikanischer-sicherheitsbehoerden-1/

Gutachten zu Zugriffsmöglichkeiten von US-amerikanischer Sicherheitsbehörden

Gegenwärtig wird im Zusammenhang mit Digitalisierungsvorhaben in Europa viel über das Thema digitale Souveränität diskutiert. Dabei werden regelmäßig auch die Zugriffsbefugnisse von US-Behörden auf in Europa gespeicherte Daten, etwa in Rechenzentren europäischer Tochtergesellschaften amerikanischer Unternehmen, thematisiert. In der aktuellen Ausgabe der "Zeitschrift für Datenschutzrecht - ZD" wurde ein Beitrag zu diesem Thema veröffentlicht, der auf einem Gutachten im Auftrag eines Bundesministeriums beruht. Die entsprechenden Einschätzungen sind von erheblichem öffentlichen Interesse. Ich beantrage daher, die Übersendung des entsprechenden Gutachtens zu dem Thema Zugriffsmöglichkeiten von US-amerikanischer Sicherheitsbehörden auf in Europa gespeicherte Daten. Zudem beantrage ich die Übermittlung weiterer Gutachten, Vermerke und sonstiger amtlichen Informationen Ihrer Behörde, die sich mit dem Thema Zugriffsmöglichkeiten von US-amerikanischer Sicherheitsbehörden und deren rechtliche Auswirkungen auf Digitalisierungsprojekte öffentlicher Stellen und deutscher sowie europäischer Unternehmen befassen. Ich danke Ihnen vielmals.
II. Besteht ein solches Zugriffsrecht auch dann, wenn das US-amerikanische Unternehmen eine deutsche Tochter nach deutschem Recht gründet und die Cloud auf deutschem Hoheitsgebiet betreibt (sich also die Hardware in Deutschland befindet)? (Fragestellung 3) Kurzantwort: Die Regelungen des CLOUD-Acts stellen klar, dass einem Herausgabeverlangen von US-Strafverfolgungsbehörden auch dann Folge zu leisten ist, wenn die Daten auf einem Server außerhalb der USA gespechert sind. Dies ist auch der Fall, wenn der Server durch eine europäische Tochtergesellschaft eine US-Konzerns betrieben wird, soweit das US-Unternehmen eine Herausgabe der Daten bei der Tochtergesellschaft veranlassen kann.
II. Besteht ein solches Zugriffsrecht auch dann, wenn das US-amerikanische Unternehmen eine deutsche Tochter nach deutschem Recht gründet und die Cloud auf deutschem Hoheitsgebiet betreibt (sich also die Hardware in Deutschland befindet)? (Fragestellung 3) Kurzantwort: Die Regelungen des CLOUD-Acts stellen klar, dass einem Herausgabeverlangen von US-Strafverfolgungsbehörden auch dann Folge zu leisten ist, wenn die Daten auf einem Server außerhalb der USA gespechert sind. Dies ist auch der Fall, wenn der Server durch eine europäische Tochtergesellschaft eine US-Konzerns betrieben wird, soweit das US-Unternehmen eine Herausgabe der Daten bei der Tochtergesellschaft veranlassen kann.
II. Besteht ein solches Zugriffsrecht auch dann, wenn das US-amerikanische Unternehmen eine deutsche Tochter nach deutschem Recht gründet und die Cloud auf deutschem Hoheitsgebiet betreibt (sich also die Hardware in Deutschland befindet)? (Fragestellung 3) Kurzantwort: Die Regelungen des CLOUD-Acts stellen klar, dass einem Herausgabeverlangen von US-Strafverfolgungsbehörden auch dann Folge zu leisten ist, wenn die Daten auf einem Server außerhalb der USA gespechert sind. Dies ist auch der Fall, wenn der Server durch eine europäische Tochtergesellschaft eine US-Konzerns betrieben wird, soweit das US-Unternehmen eine Herausgabe der Daten bei der Tochtergesellschaft veranlassen kann.
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