BÄM! Das Urteil 2 O 459/24 des LG Dessau-Roßlau zum #Balkonkraftwerk im #Kleingarten lässt keine Fragen offen: "Optische Veränderungen treten hinter den Belangen des
Klimaschutzes zurück." und "Fotovoltaik-
Anlagen für Arbeitsstrom / Wochenendaktivitäten sind zulässig." Danke für die Klarstellung!!