ich kann 100% nachvollziehen, warum der TLfDI das für datenschutzrechtswidrig hielt
A B E R
ich schlage vor, als allgemeinen Rechtsgrundsatz den Rechtfertigungstatbestand der objektiven Witzigkeit anzuerkennen
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ich kann 100% nachvollziehen, warum der TLfDI das für datenschutzrechtswidrig hielt
A B E R
ich schlage vor, als allgemeinen Rechtsgrundsatz den Rechtfertigungstatbestand der objektiven Witzigkeit anzuerkennen