Ein Text, der mit einem Stethoskop und dem Logo der FAU dekoriert ist. Er lautet: "Bei einer Hormontherapie gestaltet sich das jedoch erheblich schwieriger. Mit dem Paragraphen § 616 BGB kann gerechtfertigt werden, dass ein Ärzt:innenbesuch während der Arbeitszeit in bestimmten Fällen erlaubt ist, zum Beispiel, wenn es sich um einen Notfall handelt oder es in absehbarer Zeit keine freien Termine oder Sprechstunden außerhalb der Arbeitszeit geben wird. In dem Fall kann mensch sich möglicherweise freistellen lassen.
Allerdings ist Vorsicht geboten: Mensch sollte sich unbedingt von den Ärzt:innen bestätigen lassen, dass der Termin nur während der Arbeitszeit möglich war und muss bei Arbeitgeber:innen oder dem Jobcenter sofort Bescheid sagen, sobald der Termin feststeht. Vorgesetzte können einen hingegen nicht zum Ärzt:innenwechsel zwingen, denn es gilt freie Wahl!"