@breakdownthewalls @dietermoskanne @RoteHilfe hä? Was haben denn bitte ausländische Behörden hier für eine Handhabe? Keine, oder?
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@breakdownthewalls @dietermoskanne @RoteHilfe hä? Was haben denn bitte ausländische Behörden hier für eine Handhabe? Keine, oder?
@diametraldaneben @dietermoskanne @RoteHilfe
An anderer Stelle habe ich da mal versucht etwas einzuordnen. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht so, dass die #glsbank einen Anruf aus den #usa bekam.
Das braucht es gar nicht, denn #Banken und "Unternehmen müssen Anti-Terrorismus-Compliance Programme betreiben, und im Zuge dieser wie auch anderer Programme greift die #enhanced due diligence („verstärkte Sorgfaltspflicht”). Deshalb prüfen Unternehmen proaktiv Medienberichten, öffentlich zugängliche Datenbanken, Social-Media-Aktivitäten und bewerten anschließend das #Risiko ob eine Person materiell oder finanziell #Terrorgruppen unterstützt.
Das bedeutet, um zivil- oder strafrechtliche #Haftung zu verhindern, handeln Banken und Unternehmen, aber auch vorbeugend, selbst wenn die konkrete Person nicht auf einer offiziellen Liste steht!"
@breakdownthewalls @dietermoskanne @RoteHilfe verwirrend finde ich dann allerdings nur, dass sie an anderer Stelle sagen, sie dürften keine Infos geben. Dürfen bedeutet ja, dass es ihnen verboten ist.
@diametraldaneben @dietermoskanne @RoteHilfe
Die Frage ist erstmal wem die #glsbank keine Auskunft gibt. Bei Presse- oder privaten Anfragen gibt es tatsächlich wenig bis keinen Spielraum, denn vertraglich sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Allerdings im Innenverhältnis könnten sie, zB der #rotenhilfe der #dkp #ABCDresden durchaus Details nennen- müssen das aber erstmal nicht, denn die #kundigung von #bankkonten ohne eine #begrundung ist möglich. Sich dann bedeckt zu halten, ist aus Bankensicht eher normal.
In den #agb der #gls steht folgendes (Ziff.19)
(1) Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags (zum Beispiel laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate"
Die Bank braucht nichts zu begründen. Und wer liest schon vorher die AGBs? Zumal sich solch ein Passus wohl bei allen Banken wortgleich wiederfinden dürfte, es also keine Ausweichmöglichkeit gibt.
#politik #finanzen #jurabubble #Bankenregulierung #BankenundFinanzindustrie #bankenmacht #bankenskandal #glsgemeinschaft #glsinvestments #glsadventskalender