6. Es gibt bis heute uneingewilligte Sterilisationen an behinderten & an intergeschlechtlichen Menschen.
Die entsprechenden Gesetze, die das verhindern sollen, weisen Schlupflöcher auf.
7. Das 'Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses' wurde 1974 außer Kraft gesetzt (d.h. es kann jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden), 2007 geächtet (juristisch bedeutungslos) u. ist bis zum heutigen Tag nicht für nichtig erklärt worden. Es west im deutschen Recht fort, wie so viele andere Nazigesetze.
6/